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Polens Parlament hat einen neuen Ausschuss mit einer ungewöhnlichen Zusammensetzung: 25 seiner 27 Mitglieder sind Frauen. Dabei liegt der Frauenanteil im Sejm nur bei dreißig Prozent. Es handelt sich um einen Sonderausschuss mit einem einzigen Thema: der Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Mit diesem Versprechen sind die Parteien der Koalition von Ministerpräsident Donald Tusk im vergangenen Jahr in den Wahlkampf gezogen. Angesichts der außergewöhnlich hohen Wahlbeteiligung unter jungen Frauen war das vermutlich ein Faktor, weshalb die nationalkonservative PiS von der Macht verdrängt werden konnte.

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Aber mit der Verwirklichung des Versprechens tut sich die Regierung schwer – und das liegt nicht daran, dass Staatspräsident Andrzej Duda sein Veto gegen jede Lockerung des Abtreibungsrechts angekündigt hat. Die Koalition selbst ist sich nicht einig.

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In keiner anderen Frage tritt so klar zutage, wie groß die weltanschauliche Spannbreite des Bündnisses ist: Sie reicht von antiklerikalen Linken bis zu konservativen Katholiken im Parteienbündnis Dritter Weg des Parlamentspräsidenten Szymon Hołownia. Das Abtreibungsrecht ist die größte Gefahr für den Zusammenhalt der Regierung.

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Deshalb hat es nach der Regierungsübernahme Monate gedauert, bis das Thema überhaupt auf die Tagesordnung des Parlaments kam. In den Abstimmungen vor der Einsetzung des Sonderausschusses am Freitag voriger Woche war dann fraglich, ob die eigentlich deutliche Mehrheit des Regierungslagers hält. Aus der Koalition gibt es vier unterschiedliche Gesetzesentwürfe.

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Es war vereinbart, dass alle vier zur weiteren Debatte an den Sonderausschuss überwiesen werden. Doch klar war auch, dass etliche Abgeordnete des Dritten Wegs da nicht mitmachen würden. Das Regierungsbündnis ist nur knapp an einer Abstimmungsniederlage und damit an einer schweren Koalitionskrise vorbeigeschrammt.

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Wie die PiS ein strenges Abtreibungsrecht weiter verschärfte

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Polen hatte schon eine sehr restriktive Gesetzgebung zur Abtreibung, bevor die PiS 2015 an die Regierung gekommen ist. Erlaubt waren sie seit 1993 nur bei Gefahr für Leben und Gesundheit der Schwangeren, bei einer schweren Behinderung oder unheilbaren lebensbedrohlichen Erkrankung des Fötus sowie bei Schwangerschaften, die die Folge einer Vergewaltigung oder von Inzest waren. Diese Regelung war ein schwer umkämpfter Kompromiss zwischen katholischen Kräften, die nach dem Ende des Kommunismus mit seiner relativ lockeren Regelung zur Abtreibung deren vollständiges Verbot wollten, und Liberalen.

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Zufrieden war mit dieser Einigung kaum jemand, aber des gesellschaftlichen Friedens wegen wollte daran lange keine Partei rütteln. Dabei klafften gesetzliche Regelung und Realität weit auseinander: Die Zahl der legalen Abtreibungen lag meist bei etwas mehr als tausend pro Jahr, während soziologische Forschungen nahelegten, dass zwischen einem Viertel und einem Drittel der polnischen Frauen einmal im Leben einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt – sei es illegal oder im Ausland.

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Mit dem Regierungsantritt der PiS wurde der Kompromiss von 1993 infrage gestellt. Abtreibungsgegner aus dem Umfeld der Partei sammelten eine halbe Million Unterschriften für ein vollständiges Abtreibungsverbot. Von einem ersten Versuch, das Abtreibungsrecht zu verschärfen, ließ die PiS im Herbst 2016 aber unter dem Eindruck wochenlanger Demonstrationen rasch ab. Die Partei war in einer schwierigen Lage: Sie wurde vom harten Kern ihrer Anhängerschaft unter Druck gesetzt, Abtreibungen zu verbieten; gleichzeitig wusste die PiS-Führung, wie unpopulär ein solcher Schritt bis weit in die eigene Wählerschaft hinein war.

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Also schob die PiS die Entscheidung dem von ihr kontrollierten Verfassungsgericht zu. Das urteilte im Oktober 2020, Abtreibungen wegen Schädigung des Fötus seien selbst dann verfassungswidrig, wenn das Kind nicht lebensfähig ist. In den Tagen danach gingen in ganz Polen Hunderttausende auf die Straßen, es waren die vermutlich größten Proteste seit dem Systemwechsel 1989. Diese Emotionen beruhigten sich seither nicht mehr, da es nach dem Urteil des Verfassungsgerichts mehrere Todesfälle Schwangerer gab, denen sogar in einer medizinischen Notlage der Abbruch verweigert wurde.

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Liberalisierung – oder eine Rückkehr zum alten Kompromiss?

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Vor diesem Hintergrund wurde die Abtreibung zum Wahlkampfthema für alle Parteien, die die PiS ablösen wollten. Die Vorstellungen innerhalb der neuen Regierung gehen jedoch weit auseinander. Während eine Mehrheit im Dritten Weg für eine Rückkehr zum Kompromiss von 1993 eintritt, wollen Tusks Bürgerplattform und die Linke die Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlauben; ihre Gesetzesentwürfe unterscheiden sich darin, wie weit sie die Liberalisierung treiben wollen.

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Hołownia spricht sich angesichts der Zerrissenheit seines Bündnisses in dieser Frage für ein Referendum aus. Der Sejm, in dem Männer über 50 stark überrepräsentiert sind, sei offensichtlich konservativer als die Gesellschaft, argumentiert er. Außerdem könne Präsident Duda das Ergebnis eines Referendums nicht ignorieren.

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Allerdings hat der Präsident schon deutlich gemacht, dass er ein Referendum nicht zulassen werde. Ohnehin ist klar, dass eine Neuregelung vor dem Ende seiner Amtszeit im Sommer 2025 nicht in Kraft treten kann.

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Doch zeigen Umfragen, dass die Wähler der Regierungsparteien erwarten, dass sie schon jetzt mit der Verwirklichung ihres Versprechens beginnen. Nicht zu handeln ist keine Option für sie. So versuchen sie nun, Zeit zu gewinnen – zunächst mit einer breiten gesellschaftlichen Debatte, die der Sonderausschuss des Sejm mit öffentlichen Anhörungen anstoßen will.

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