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Es war einer der schrecklichsten Fälle in einer Reihe schwerer Gewalttaten an Schulen in den vergangenen Monaten: Im November wurde in Offenburg (Baden-Württemberg) ein 15 Jahre alter Schüler erschossen – von einem Mitschüler. Während des Unterrichts soll der ebenfalls 15 Jahre alte Tatverdächtige in ­seiner Klasse an der Offenburger Waldbachschule zwei Schüsse auf den Mitschüler abgegeben haben. Der Junge starb wenige Stunden danach an seinen Verletzungen. Am Donnerstag begann unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen den mutmaßlichen ­Schützen.

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Die Staatsanwaltschaft Offenburg wirft dem Angeklagten Mord in Tat­einheit mit versuchtem Mord in mehreren Fällen vor. Neben der Pistole der Marke Beretta und 41 Schuss Munition soll er auch einen selbst gebauten Brandsatz dabei gehabt haben. Waffe und ­Munition stammten nach derzeitigem Stand der Ermittlungen aus dem elterlichen Haushalt. Die Eltern verfügten aber über keine Berechtigung zum Waffen­besitz. Auch gegen sie wird wegen fahrlässiger Tötung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

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Die Polizei schilderte einige Tage nach der Tat den vermuteten Tathergang: Der Fünfzehnjährige soll am 9. November 2023 kurz vor der Mittagszeit das Klassenzimmer in der Förderschule betreten haben. Im Raum befanden sich demnach zwei Lehrerinnen und neun Schüler. ­Sofort habe er seinem Mitschüler zwei Mal in den Hinterkopf geschossen. Im Anschluss versuchte er demnach, im Klassenraum und danach nochmals im Treppenhaus der Schule den mitgebrachten Molotow-Cocktail zu zünden, was ­jedoch misslang.

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Sechs Monate bis zehn Jahre

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Die Staatsanwaltschaft wertet dies als heimtückisch, der Angeklagte sei zudem mit gemeingefährlichen Mitteln vor­gegangen. Der Vater eines Mitschülers, der sich im Gebäude befand, soll den ­Angeklagten dazu gebracht haben, die Waffe abzulegen. Anschließend hielt der Mann den Schüler fest, bis die Polizei eintraf. Seitdem sitzt der Junge in Untersuchungshaft.

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Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten werden das Motiv sowie biographische Details wenn überhaupt, dann erst nach Ende des Strafprozesses öffentlich gemacht. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Jugend­strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

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Für den Prozess hat das Landgericht zwölf Verhandlungstage angesetzt. In deren Verlauf sollen nicht nur Zeugen vernommen werden, die Jugendkammer hat auch einen psychiatrischen Sachverständigen und eine Rechtsmedizinerin geladen. Mit einem Urteil wird frühestens im Juli gerechnet.