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Seitdem in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz in Kraft getreten ist, sind schon mindestens 125 Menschen aus der Haft entlassen worden, die für Cannabis-Vergehen verurteilt wurden, welche neuerdings keine Straftaten mehr sind. Das geht aus einer Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios an die Bundesländer hervor. Wie die „Tagesschau“ berichtet, beinhaltet die neue Gesetzeslage eine Amnestie auf Vergehen, die inzwischen keine Straftaten mehr wären, und erlaubt daher dementsprechende Haftentlassungen.

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Laut dem Bericht gab es in Bayern 24 Haftentlassungen, in Rheinland-Pfalz 13 und in Niedersachsen zwei. Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen gab nur Zahlen für den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bekannt. Demnach wurden dort 50 Menschen aus der Haft entlassen. Die Zahl könne aber deutschlandweit auch deshalb noch steigen, weil einige Bundesländer die Überprüfung der infrage kommenden Verfahren noch nicht abgeschlossen haben.

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Aus der Anfrage geht auch hervor, dass bundesweit bisher insgesamt rund 216.000 Verfahren überprüft wurden, mindestens 10.000 Fälle stünden noch aus. Allein in Nordrhein-Westfalen mussten nach Regierungsangaben 86.000 Verfahren darauf überprüft werden, ob die Fälle von der neuen Rechtslage betroffen sind. Aus Baden-Württemberg heißt es, der zeitliche Aufwand für die Überprüfung liege – nur bei den Staatsanwaltschaften – bei 15 bis 60 Minuten pro Akte.

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Einige Bundesländer hatten nach eigenen Angaben schon im vergangenen Jahr – noch vor Inkrafttreten des Gesetzes – mit der Überprüfung begonnen. Besonders zeitaufwändig sind nach ARD-Informationen sogenannte „Mischfälle“, in denen ein Verstoß gegen das Cannabis-Gesetz nur einen Teil der Gesetzeswidrigkeiten ausmache. Dort müsse der Strafanteil für den Cannabis-Verstoß mühsam aus der Gesamtstrafe herausgerechnet werden. Zur Zahl der „Mischfälle“ gibt es bisher keine umfassenden Angaben.

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