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Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro verlangt die Mutter der getöteten Peggy K. von einem Mann, der 2018 im Fokus der Ermitt­lungen um das Verschwinden ihrer Tochter stand. Am Donnerstag hat vor dem Landgericht Hof der Zivilprozess begonnen.

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Der Mann habe, so die Mutter, im Jahr 2001 die Leiche ihres Kindes in ein Waldstück in Thüringen gebracht. Das habe er in einem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren gestanden. Sie habe 15 Jahre lang keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten.

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Der Mann, um den es geht, war auch 2001 schon einmal befragt worden, als die damals neun Jahre alte Peggy K. im Mai im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) auf dem Heimweg von der Schule verschwunden war. Hundertschaften hatten Wiesen, Wälder und Höhlen auf der Suche nach dem Kind durchstreift, sogar den Hinweisen von Wahrsagern war man nachgegangen. Doch das Kind blieb spurlos verschwunden, nicht einmal Kleidungsstücke oder ihren Ranzen fand man.

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Der Mann hatte sich zur „tatkritischen Zeit“ in Lichtenberg aufgehalten

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2004 wurde schließlich ein geistig behinderter Mann wegen Mordes verurteilt, 2014 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren jedoch freigesprochen. 2016 fand dann ein Pilzsammler die sterblichen Überreste des Kindes in einem Waldstück in Thüringen in der Nähe des Orts Rodacherbrunn, etwa 16 Kilometer von Lichtenberg entfernt. Ein Textilstück vom Fundort schien bald darauf sogar eine Verbindung zu dem NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt nahezulegen: An dem Stoff hatte die Polizei DNA-Spuren des Terroristen sicher­gestellt. Die DNA-Spur war jedoch durch Verunreinigung von „Polizeigerät“ an den Fundort gekommen, wie sich später herausstellte.

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Zwei Jahre später sah es abermals so aus, als stehe eine Wende im Fall Peggy K. bevor: Aufgrund der Spuren am Fundort des Leichnams rückte ebender Mann in den Fokus, den Peggys Mutter nun verklagt. Er hatte sich, so teilte es die Polizei damals mit, zur „tatkritischen Zeit“ in Lichtenberg aufgehalten und Pflanzarbeiten durchgeführt, die mit Spuren vom Fundort übereinstimmten. Zudem hatte sich Peggy K. demnach zuletzt in „unmittelbarer ­Nähe“ seines Hauses aufgehalten.

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Der damals 41 Jahre alte Mann gestand 2018, das leblose Kind, das ihm ein anderer Mann gegeben haben soll, im Mai 2001 in eine Decke gewickelt und in den Wald gebracht zu haben. Er hatte jedoch immer bestritten, das Mädchen getötet zu haben. Später widerrief er das Geständnis über den Transport ihres Leichnams.

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Wer der Mörder ist, steht bis heute nicht fest

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Die Staatsanwaltschaft Bayreuth kam schließlich zu dem Ergebnis, dass ihm weder eine Täterschaft noch eine Beteiligung am Tod des Kindes „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit“ nachzuweisen seien. Auch sei eine mögliche Strafvereitlung – der Transport des Leichnams – inzwischen verjährt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.

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Am Donnerstag hat das Gericht nun nach Angaben des Sprechers mit der Klägerin, dem Beklagten und ihren Rechtsanwälten den „Sach- und Streitstand“ erörtert. Die Mutter hat demnach ihre psychischen Belastungen „im Zusammenhang mit der Ungewissheit über den Verbleib ihrer Tochter“ geschildert. Der Beklagte habe hervor­gehoben, dass seine Angaben bei der Polizei falsch gewesen und dass diese „alleine unter Druck“ zustande gekommen seien.

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Die Anwältin von Peggys Mutter forderte, den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 75.000 Euro zu verurteilen. Für jedes Jahr der Ungewissheit – insgesamt 15 – über den Verbleib des Kindes und die damit einhergehenden Belastungen sei Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro angemessen. Der Anwalt des Beklagten beantragte, die Klage als unbegründet abzuweisen.

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Das Gericht wird voraussichtlich am 22. Mai eine Entscheidung treffen. Man werde beraten, ob eine weitere Beweisaufnahme erforderlich sei oder ob dann schon eine Entscheidung über den Anspruch der Klägerin getroffen wird.

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Wer der Mörder des Kindes ist, steht bis heute nicht fest. 2020, 19 Jahre nach dem Verschwinden, teilten das Polizeipräsidium Ober­franken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth mit, dass der Ermittlungskomplex „Peggy“ mit allen Verfahren „vollständig beendet“ sei.